Advanced Care Planning und Palliative Care sind bei uns als Konzepte verankert

  • Sterben sehen wir als Teil des Lebens. Unsere Pflege ist darauf ausgerichtet, einen natürlichen Sterbeprozess zu ermöglichen und zu begleiten.
  • Der Arzt oder die Ärztin bespricht mit Ihnen Ihre Behandlungswünsche im Hinblick auf eine gesundheitliche Verschlechterung oder bei einem lebensbedrohlichen Zustand.
  • Sie können mit unserem Pflegepersonal über Ihre Ängste und Wünsche im Zusammenhang mit dem Lebensende offen reden. Wir zeigen Ihnen auf, wie wir Sie und Ihre Angehörigen im Sterbeprozess begleiten können. Eine gut abgestimmte Schmerzmedikation in enger Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten ist für uns selbstverständlich.
  • Unsere palliative Haltung ist geprägt davon, insbesondere auch am Lebensende, auf ihre Bedürfnisse einzugehen und uns für Sie und Ihre Angehörigen Zeit zu nehmen in der Zeit des Übergangs.
  • Wenn Sie den Besuch eines Seelsorgers oder einer Seelsorgerin wünschen, stellen wir gerne den Kontakt her.
  • Alle, die von Ihnen Abschied nehmen wollen, können dies tun.
  • Nach Ihrem Tod werden wir Ihnen auf unserem Gedenktisch ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Assistierter Suizid

  • Wir respektieren, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner nach reiflicher Überlegung einen assistierten Suizid mit Hilfe einer zugelassenen Organisation in Erwägung zieht.
  • Sofern Sie mindestens sechs Monate bei uns gelebt haben und es Ihrem Wunsch entspricht, können Sie bei uns, in der nun vertrauten Umgebung, selbstbestimmt aus dem Leben gehen. In den anderen Fällen bitten wir Sie, die Räume der Sterbehilfeorganisation zu nutzen.
  • Das Vorgehen wird von Ihnen mit der Sterbehilfeorganisation selbst geplant. Die jeweilige Betriebs- bzw. Abteilungsleitung ist über Ihr Vorhaben zu informieren. Diese leitet die Information intern an die Heimärztin und die Pflegedienstleitung weiter.
  • Unserem Personal ist eine aktive Mitwirkung untersagt. Wir begleiten Sie aber bestmöglich in Ihren seelischen und sozialen Bedürfnissen bis zu dem von Ihnen festgelegten Tag des Ablebens.