Wir verfügen über Einer- sowie Zweierzimmer mit unterschiedlichen Grössen und Komfortausstattungen. Details können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Gerne führen wir Sie durch die einzelnen Schritte der Anmeldung.
Häufig gestellte Fragen vor dem Eintritt:
Wir verfügen über Einer- sowie Zweierzimmer mit unterschiedlichen Grössen und Komfortausstattungen. Details können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Je nach Zimmergrösse ist es möglich, 1-2 kleine Möbelstücke und zum Beispiel Bilder mitzubringen. Nehmen Sie bei konkreten Wünschen gerne mit der Pflegedienstleitung Kontakt auf.
Morgens ab ca. 10:00 Uhr, oder nach Absprache mit Abteilungen, Häusern.
Für Administratives und Rechnungen
Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung:
Zulasten des Bewohners geht die Pensionstaxe mit Einer- oder Zweierzimmerzuschlag, die Betreuungstaxe und der Pflegeanteil.
Wenn die Kosten des Pflegeheimaufenthaltes die eigenen Mittel übersteigen, kann ein Antrag für Ergänzungsleistungen gestellt werden.
Die Kosten der stationären Pflege werden von der Krankenkasse, dem/der Heimbewohner/in und der öffentlichen Hand bezahlt. Betreuung und Pension gehen zudem zu Lasten des Bewohners.
Die Krankenkasse erhält von der Pflege Eulachtal eine Rechnung über die Pflegekosten gemäss Pflegestufe. Die Rechnung hingegen, welche der Bewohner erhält, geht vollständig zu Lasten des Bewohners.
Nein, die Pflegebedürftigkeit hat keinen Einfluss auf die Tagestaxe.
Eine Hilflosenentschädigung der AHV/IV erhält, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt: Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz. Bezug einer Altersrente der AHV oder IV-Rente und/oder von Ergänzungsleistungen,ununterbrochene schwere oder mittelschwere – bei Betreuung zu Hause auch leichte – Hilflosigkeit seit mindestens einem Jahr.
Die Pflege Eulachtal nimmt nach 1 Jahr anhaltender Hilflosigkeit Kontakt mit den Angehörigen oder dem Bewohner auf, um abzuklären, ob ein Bedarf besteht, die Hilflosenentschädigung zu beantragen. Wenn ja, füllen die Pflegeperson und der zuständige Arzt das Formular aus.
Ein Pflegeheimaufenthalt begründet keinen Wohnsitzwechsel. Die Bewohnerin, der Bewohner, bleibt weiterhin in der Gemeinde angemeldet, wo er/sie den letzten Wohnsitz hatte. Es wird empfohlen, sich bei der neuen Gemeinde als Wochenaufenthalter zu melden.
Damit wir die weiteren Schritte für Ihren Eintritt planen können, bitten wir Sie, das Anmeldeformular (wenn möglich digital) auszufüllen und uns an zapf@eulachtal.ch zu senden.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf um das weitere Vorgehen im Detail zu besprechen. Sollten in der Zwischenzeit Fragen Ihrerseits auftauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.